Untertitel: Soll ich wie viele andere auch meinen Blog einstellen und löschen?
So nun ist es „endlich“ so weit: Morgen tritt die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Wie leider so oft wurden auch hier viele Unklarheiten gelassen. Ja, Gesetze klar und eindeutig zu formulieren, ist etwas sehr Schwieriges, wenn mehrere Interessenslagen hineinspielen (was ja immer der Fall ist …), sogar nahezu unmöglich. Kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes wird noch herumgedoktort, geändert, weichgespült, an anderer Stelle verschärft, wichtige Referenzen und Ausnahmen vergessen, keine Bagatellgrenzen eingeführt oder was auch immer. Es ist und bleibt ein Chaos und das Tolle daran ist immer: Du darfst und musst am Ende damit leben, ob du willst oder nicht — grummel!
Die Absicht, die hinter dem Gesetz steht, ist ja per se eine sehr Gute und kommt an der ein oder anderen Stelle uns allen zu Gute. Doch wenn selbst die Politiker nicht mehr durchblicken, die dieses Monster geschaffen haben und nur lächelnd und/oder mit der Schulter zuckend darauf hinweisen, dass man erst mal die einschlägige Rechtsprechung dazu abwarten müsse, dann sollte jedem klar sein: Hier wurde geschludert und das eigene Unvermögen wie schon so oft zuvor auf dem Rücken der Bürger abgeladen – sollen die doch sehen, wie sie damit klarkommen. Bürger? Ja, dazu gehören alle Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer, Einzelunternehmer, Bäcker, Heilpraktiker, professionelle und weniger profesionelle Blogbetreiber und so arme Teufel, wie ich einer bin. Also jeder von uns, der personenbezogene Daten verarbeitet, und das machen wir alle. So z.B. auch die Blumenfrau am Markt, die schnell die Adresse einer Kundin auf einen Zeitungsschnippsel schreibt, der sie am Abend auf dem Weg nach Hause noch ein paar Rosen vorbeibringt, da es für sie am Weg liegt und die Kundin erst noch andere Besorgungen machen muss, bei denen die Rosen nicht nur stören, sondern auch welk werden würden – verrückte Welt, verrücktes Gesetz!
Im ersten Schritt hatte ich voller Panik meinen Blog auf „Privat“ gesetzt. Das war vor ein paar Wochen. Viele Blogbetreiber haben das ebenso gemacht oder gar den gesamten Blog einfach gelöscht, was sehr, sehr schade ist. Wollte das der Gesetzgeber damit erreichen? Mit Sicherheit nicht. Und doch ist diese Reaktion in Anbetracht der Summen, die als Ächtung für einen Verstoß im Gesetz stehen, völlig verständlich. Viele fürchten um ihre Existenz!
Mein nächster Schritt war dann nach einem tiefen Durchatmen und dem Lesen vieler Artikel, Wahrheiten, Halbwahrheiten, privater Meinungen sich gegenseitig ständig widersprechender Anwälte und einer tiefgründigen Diskussion im Fast-Vollrausch schließlich, dass ich ihn wieder auf öffentlich gestellt habe, mir eine vernünftige Datenschutzerklärung zulegte und sowohl das Kontaktformular, sämtliche Buttons zum Teilen und die Kommentarfunktion aus jedem einzelnen Blogbeitrag gelöscht habe. Puh, das war eine Arbeit.
Warum ich heute etwas gelassener bin, weiß ich selbst nicht so recht, aber inzwischen gibt es die Teilen-Buttons und die Kommentarfunktion wieder, meinem Blog kann man auch weiterhin folgen und ich freue mich über jeden weiteren, der meinen geistigen oder weniger geistigen Ergüssen etwas abgewinnen kann. Das Kontaktformular werde ich auch wieder installieren. Somit wird sich bis auf die Datenschutzerklärung und einiger Hintergrundarbeiten wie z.B. Verarbeitungsverträge nichts ändern. Mit den wenigen Daten, die ich tatsächlich von meinen Followern habe, werde ich in Zukunft selbsterständlich genauso sorgsam umgehen wie bisher.
Ich glaube kaum, dass die von einigen befürchtete Abmahnwelle kommen wird. Wer sollte denn abmahnen? Das kann nur ein Anwalt, der von Person X beauftragt wurde, dies zu tun. Da das UWG gegenüber der DSVGO wohl die speziellere Norm ist, dürfte ein „Wettbewerber“ nicht aufgrund eines reinen Verstoßes gegen die DSVGO abmahnen können. Bei dem was ich hier so auf meinem Blog von mir gebe, wüsste ich nicht, wo ich mir dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil schaffen könnte, geschweige denn, durch einen Fehler bei der Umsetzung der Vorgaben des Schreckgespenstes DSVGO, zumal ich schon immer die Auffassung vertrete, dass wir Autoren nicht wirklich Konkurrenten sind, denn jedes gute Buch auf dem Markt fördert die Lesekultur und das Interesse, mehr zu lesen, und kommt damit uns allen zu Gute.
Genug geschwafelt für heute – mein Fazit: Mein Blog bleibt weiter bestehen! Wer mich abmahnen will, um dadurch sein Seelenheil zu finden, wird dies nicht erfolgreich tun können, ohne durch sämtliche Instanzen zu gehen. Amen.
P.S. es gibt einige für mich recht gute Artikel bezüglich des Abmahnrechtes/wahrscheinlichkeit, der hier hat mir am besten gefallen. Danke Arno von Rosen für die Entdeckung: Artikel der Rechtsanwälte Loeffel Abrar.